Das Energiesparkonto für Mieter

Anmeldung/Mitgliedschaft

Wir sind Mitglied im Deutschen Mieterbund (DMB). Der DMB ist der Dachverband der deutschen Mietervereine. Ihm sind rund 350 Vereine angeschlossen.
 
Fast alle Leistungen für Mitglieder sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Nur besonders kostenintensive Leistungen, wie die Prozessvertretung und die Ortstermine kosten ein gesondertes Entgelt.
 
Das Rechtsberatungsgesetz erlaubt uns nur die Beratung von Vereinsmitgliedern. In der politischen "Lobbyarbeit" fühlen wir uns aber selbstverständlich allen Mieterinnen und Mietern in unserem Vereinsgebiet verpflichtet, unabhängig von der Mitgliedschaft.

    Wie werde ich Mitglied?
    Mitglied kann jeder Mieter / Pächter werden.
    Die Mitgliedschaft kann schriftlich in allen Beratungsstellen oder per Post erklärt werden und beginnt grundsätzlich mit der Zahlung des 1. Beitrages (in den Beratungsstellen nur in bar).
    Konto: Sparkasse Zollernalb (BLZ 653 512 60) Nr. 62410470

    Was muss ich bezahlen und wann ?
    Der Kalender-Jahresbeitrag beträgt:
    Im 1.Jahr :
             86 € incl. Mietrechtsschutzversicherung
            115 € Gewerblich ohne Mietrechtsschutzversicherung
    Ab 2.Jahr:
             75 € incl. Mietrechtsschutzversicherung
            105 € Gewerblich ohne Mietrechtsschutzversicherung
    Bei Eitritt ab 1.Oktober eines Jahres Ermäßigter Mitgliedsbeitrag:
               
    65 € incl. Mietrechtsschutzversicherung
            55 € Gewerblich ohne Mietrechtsschutzversicherung
    Mietrechtsschutz-Versicherung
    Nicht versichert sind Wohneinheiten, die überwiegend gewerblich genutzt werden, auch nicht anteilig.

    3-monatige Wartefrist nach der 1.Beitragszahlung
    Versicherungsbetrag pro Schadensfall 15.000,00 €
    Eigenbeteiligung pro Schadensfall einmalig 100,00 €

    In den Folgejahren ist der Jahresbeitrag bis spätestens 15.Januar des Kalenderjahres zu entrichten
    .

Bei einer Überweisung an unsere Vertragsanwälte ist vom Mitglied eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € pro Schadensfall zu bezahlen. Die vorprozessualen Rechtsanwaltsgebühren, die bei der Rechtsberatung durch unsere Vertragsanwälte entstanden sind, trägt der Mieterverein.

 

Beitrittsformular

 

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Satzung

 

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